Die Pflichten des Anschlussnehmers gegenüber dem Energieversorger sind umfassend gesetzlich geregelt. Sie dienen vor allem der Gewährleistung eines stabilen Netzbetriebs und der erfolgreichen Integration erneuerbarer Energien. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend für die Funktionsfähigkeit des Energiesystems und die Umsetzung der Energiewende.