Anschlussnehmer

Ein Anschlussnehmer ist der Eigentümer (oder Erbbauberechtigte) eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen ist oder die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen wird.

Glossar