"Steuern" bezieht sich im energiewirtschaftlichen Kontext auf die Fähigkeit, Anlagen zur Erzeugung oder zum Verbrauch von elektrischer Energie ferngesteuert zu regeln. Konkret bedeutet dies:
Für Erzeugungsanlagen: Die Möglichkeit, die Einspeiseleistung stufenweise oder stufenlos ferngesteuert zu regeln (z. B. Reduzierung der Einspeisung bei Netzüberlastung).
Für Verbrauchseinrichtungen: Die Vorgabe eines minimalen oder maximalen Wirkleistungsbezugs am Netzanschluss oder an steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Im EnWG wird dies als "Anpassungen vornehmen" bezeichnet, wie in § 12 Abs. 2a EnWG festgelegt: Jeder Netzbetreiber muss sicherstellen, dass er jederzeit in der Lage ist, für bestimmte an sein Netz angeschlossene Anlagen "Anpassungen vorzunehmen und die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen".)