"Schalten" bezieht sich auf den konkreten Vorgang des Ein- oder Ausschaltens von Anlagen oder Verbrauchseinrichtungen. Dies kann verschiedene Zwecke haben:
- Schaltbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (z. B. Wärmepumpen, E-Autos, Speicher)
- Tarifbedingte Schaltung von Verbrauchern
- Schalten für Direktvermarktung
- Schalthandlungen im Rahmen von Netzsicherheitsmaßnahmen