Der Steuerungsrollout ist die Weiterentwicklung des bisherigen Messrollouts und wurde mit der Novellierung des MsbG und EnWG im Februar 2025 gesetzlich verankert. Er umfasst:
1. Ausstattungsverpflichtung: Neben intelligenten Messsystemen müssen nun auch Steuerungseinrichtungen am Netzanschlusspunkt installiert werden bei:
2. Standardleistung: Der Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung wurde zur Standardleistung des Messstellenbetreibers gemäß § 34 MsbG mit eigener Preisobergrenze.