Im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bezeichnet der "optionale Einbau" die Möglichkeit des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB), intelligente Messsysteme (iMSys) auch in Fällen einzubauen, in denen keine gesetzliche Einbaupflicht besteht. Diese Option ist in § 29 Abs. 2 MsbG geregelt.