Ein Anschlussnehmer im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist die Person oder Organisation, die Eigentümer oder Nutzer einer Immobilie ist und mit dem Netzbetreiber einen Vertrag über den Anschluss an das Stromnetz abgeschlossen hat. Der Anschlussnehmer ist also für den Netzanschluss verantwortlich, während der Stromkunde nicht zwingend identisch mit dem Anschlussnehmer sein muss (z. B. bei Mietverhältnissen).