Ein Anschlussnutzer im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist die Person oder Organisation, die tatsächlich Energie über einen Netzanschluss verbraucht. Der Anschlussnutzer ist in der Regel derjenige, der einen Stromliefervertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen hat, und kann sich vom Anschlussnehmer unterscheiden (z. B. ein Mieter, der den Strom nutzt, während der Vermieter der Anschlussnehmer ist).