Beim Rollout wird laut dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zwischen "modernen Messeinrichtungen" und "intelligenten Messsystemen" unterschieden. Alle Stromverbraucher bis zu einem Verbrauch von 6.000 Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) erhalten standardmäßig eine moderne Messeinrichtung. Kunden mit einem höheren Verbrauch als 6.000 kWh/a erhalten ein intelligentes Messsystem. Intelligente Messsysteme haben auf dem Basiszähler (der eigentlichen Messeinrichtung) ein zusätzliches Modul, das Smart Meter Gateway, das nach vorne aus dem Zählergehäuse herausragt. Künftig kann es aber auch sein, dass mehrere Basiszähler über eine gesicherte Verbindung an ein Smart Meter Gateway angeschlossen werden. Dann ist die Erkennung für den Endkunden oft nicht so einfach. Bei Bedarf fragen Sie Ihren Energieversorger.