Was sind Standard- und Zusatzleistungen?

Standardleistungen (§ 34 Abs. 1 MsbG) sind die Leistungen, die der Messstellenbetreiber im Rahmen der Preisobergrenzen nach § 30 MsbG erbringen muss. Diese umfassen z. B. Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung sowie Einbau und Betrieb von Steuerungseinrichtungen.

Zusatzleistungen (§ 34 Abs. 2 MsbG) sind Leistungen, die über die Standardleistungen hinausgehen und vom Messstellenbetreiber optional angeboten werden können. Für diese Leistungen darf der Messstellenbetreiber zusätzliche Entgelte verlangen, die jedoch angemessen sein müssen. Zu den Zusatzleistungen gehören z. B. der vorzeitige Einbau eines intelligenten Messsystems auf Wunsch des Anschlussnutzers.

Fragen und Antworten

Mein Smart Meter

Was sind die Vorteile des Smart Meter Rollouts für mich?

Moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) zeigen Ihnen an, wie viel Energie Sie genau verbrauchen. iMSys senden zusätzlich stichtagsbezogene Zählerstände an den Energieversorger, sodass es keine manuellen Ablesungen oder geschätzte Rechnungen mehr geben wird. Mit ...
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Wovon hängt es ab, ob ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem bekomme?

Ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, hängt primär von Ihrem Stromverbrauch, der installierten Leistung Ihrer Erzeugungsanlage und dem Vorhandensein steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ab. Der grundzuständige Messstellenbetreiber entscheidet auf Basis ...
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Wie hilft mir die neue intelligente Messtechnik Geld zu sparen?

Intelligente Messtechnik macht es leichter, solche Situationen zu erkennen, in denen einerseits viel Energie verbraucht wird und andererseits viel regenerative Energie zur Verfügung steht. Damit ist die Möglichkeit gegeben, Änderungen am Verbrauchsverhalten vorzunehmen. So können große ...
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