Gemäß § 34 des Messstellenbetriebsgesetzes wird zwischen Standard- und Zusatzleistungen unterschieden. Standardleistungen sind Leistungen, die in den vom Kunden bezahlten Messentgelt (Preisobergrenze) enthalten sind. Zusatzleistungen sind für den Kunden optionale Mehrleistungen. Diese Zusatzleistungen werden von ihrem Messstellenbetreiber oder Stadtwerk in der Preisliste veröffentlicht. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Stadtwerk auf und lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Bedarfs beraten. Einige Zusatzleistungen befinden sich in der Entwicklung.