Einfache Antwort:
Die Preisobergrenzen wurden vom Gesetzgeber aufgrund einer detaillierten Studie festgelegt und sollen sicherstellen, dass einerseits für Sie als Kunde die Zusatzkosten möglichst gering sind und andererseits dem Messstellenbetreiber durch den Smart Meter Rollout langfristig keine Verluste entstehen.
Detaillierte Antwort:
Die Preisobergrenzen sollen das individuelle sowie das gesamtwirtschaftliche Nutzenpotenzial der Berechnungen aus der Kosten-Nutzen-Analyse des Bundeswirtschaftsministeriums widerspiegeln. Die Kosten-Nutzen-Analyse wurde im Auftrag der Bundesregierung von der Beratungsgesellschaft Ernst & Young erstellt. Auf Verbraucherseite wurden hierbei allein die möglichen Einsparungen durch die erhöhte Verbrauchstransparenz berücksichtigt. Dabei trägt der Stromkunde nur einen Teil der Kosten, weitere Kosten trägt der Verteilnetzbetreiber, der durch den Einbau intelligenter Zähler und intelligenter Steuerung die Netzausbaukosten verrringern kann. Das Bundeswirtschaftsministerium kann die Preisobergrenzen der Höhe nach alle vier Jahre per Rechtsverordnung anpassen, um auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu reagieren.