Der Gesetzgeber hat für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) im Messstellenbetriebsgesetz § 30 Preisobergrenzen festgesetzt. Die Preisobergrenze einer mME beträgt für den Anschlussnutzer 20 Euro im Jahr. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem (iMSys) sind abhängig vom Jahresverbrauch oder der installierten Erzeugungsleitung. Kunden mit einem höheren Verbrauch zahlen mehr als Kunden mit einem geringen Jahresverbrauch. Die Argumentation des Gesetzgebers lautet: Wer mehr verbraucht kann auch mehr einsparen und hat somit einen größeren Nutzen vom intelligenten Messsystem.