Zahlt mein Nachbar einen anderen Preis für seinen Zähler als ich?

Der Gesetzgeber hat für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) im Messstellenbetriebsgesetz in den §§ 30, 32 Preisobergrenzen festgesetzt. Die Preisobergrenze einer mME beträgt für den Anschlussnutzer 25 Euro im Jahr. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem (iMSys) sind abhängig vom Jahresverbrauch oder der installierten Erzeugungsleistung bzw. Anwendungsfall.

Fragen und Antworten

Mein Smart Meter

Was ist der nationale Smart Meter Rollout?

Der Begriff "Smart Meter" lässt sich mit "intelligente Messtechnik" ins Deutsche übersetzen. Damit sind neue intelligente Stromzähler gemeint. Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau moderner und intelligenter Messtechnik in allen ...
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Warum findet der Smart Meter Rollout statt?

Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Die größte Herausforderung unseres Stromnetzes ist, immer genug Strom bereitzustellen und gleichzeitig das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu halten. Ein Stromnetz funktioniert nur dann, wenn so viel eingespeist wird, ...
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Was regelt das Messstellenbetriebsgesetz?

Das Messstellenbetriebsgesetz regelt alle Rahmenbedingungen für den Betrieb von Messstellen und deren Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt und zuletzt 2023 ...
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