Voraussichtlich ja. Seit der Überarbeitung des Messstellenbetriebsgesetzes 2023 ist nun auch der Netzbetreiber an den Kosten des Messstellenbetriebs beteiligt. Die Bundesnetzagentur ist als Behörde für die Anerkennung der Kosten im Rahmen der Anreizregulierung zuständig. Inwieweit sich diese Kosten auf die Netzentgelte auswirken, bleibt abzuwarten. Für Sie ändert sich die Höhe der Messentgelte im Wesentlichen abhängig vom Einsatz der Messtechnik und dem Jahresverbrauch bzw. der Erzeugung.