Der Gesetzgeber hat einen verbindlichen Fahrplan für den Einbau von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) vorgeschrieben. Die mME müssen vom Messstellenbetreiber (MSB) bis 2032 flächendeckend für die entsprechenden Nutzer eingebaut werden. Spätestens zum Jahresende 2025 müssen 20 % der Messstellen, für die ein intelligentes Messsystem vorgesehen ist, mit einem solchem ausgestattet sein.
Innerhalb des vom Gesetzgeber definierten Rollout-Fahrplans bestimmt der MSB, welcher Zähler wann getauscht wird. Hierfür können verschiedene Kriterien ausschlaggebend sein. Wenn z. B. die Eichfrist Ihres alten Zählers abläuft, ist der MSB verpflichtet, Ihnen einen intelligenten Zähler (je nach Ihrem Verbrauch und Ihrer Erzeugungsleistung eine mME oder ein iMSys) einzubauen. Sie werden schriftlich drei Monate vor dem geplanten Zählerwechsel von Ihrem MSB informiert.