Was tun, wenn der neue Zähler nicht in den Zählerschrank passt?
Wenn Sie einen Neubau planen, sind Sie für einen passgenauen Zählerschrank verantwortlich, sodass der Messstellenbetreiber die Anlage in Betrieb nehmen kann. Hierzu gibt es entsprechende Vorgaben des Netzbetreibers. Bei Bestandsobjekten ist der Anschlussnehmer (z. B. der Hausbesitzer oder Vermieter) für die Anpassung des Zählerschranks verantwortlich.
Hinweis: Informieren Sie sich über die gültigen Anwendungsrichtlinien / technischen Anschlussbedingungen des örtlichen Verteilnetzbetreibers im Internet.